Wir stellen uns vor.

Wir sind ein staatlich anerkannter Vormundschaftsverein gemäß § 54 SGB VIII.
Unsere Mitarbeiter übernehmen Vormundschaften oder Pflegschaften für Kinder und Jugendliche.
Vormundschaft umfasst die gesamte elterliche Sorge, welche sich aus Personensorge (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge oder Bildungsangelegenheiten) und Vermögenssorge zusammensetzt. Wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge übernommen wird, spricht man von Pflegschaft.
Wir sind ein interdisziplinäres Team aus den Fachbereichen Sozialpädagogik/soziale Arbeit/Heilpädagogik, Recht, Betriebswirtschaft, Psychologie, Pädagogik/Training und Vermögensanlage/Anlageberatung mit jeweils jahrelanger Erfahrung auf diesen Gebieten.